Andererseits könnte diese Vorgehensweise genauso gut auch damit erklärt werden, dass er sich sehr wohl bewusst war, dass es sich dabei teils auch um problematische Handlungen handelte, welche von seiner Tochter und Ehefrau thematisiert werden würden. Es könnte deshalb auch sein, dass er die «Flucht nach vorne» ergreifen wollte, indem er diese – ja grundsätzlich harmlose – Alltagshandlung von sich aus erwähnte, um einem entsprechenden Vorwurf a priori den Wind aus den Segeln zu nehmen. Für Letzteres spricht, dass es – wenn man den Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin folgt – zwei Arten des Kitzelns gab: