Dass er dabei namentlich auch die Thematisierung des Schamgefühls der Straf- und Zivilklägerin durch seine Ehefrau und das damit zusammenhängende Kitzeln erwähnte, könnte einerseits dafür sprechen, dass Letzteres tatsächlich unbedenklich war, zumal er es sonst aus taktischen Gründen nicht von sich aus erwähnt hätte. Andererseits könnte diese Vorgehensweise genauso gut auch damit erklärt werden, dass er sich sehr wohl bewusst war, dass es sich dabei teils auch um problematische Handlungen handelte, welche von seiner Tochter und Ehefrau thematisiert werden würden.