Nach Fragen zur Person wurde er gefragt, was er zum einleitend genannten Vorwurf sagen könne. Er antwortete, den Vorwurf nicht nachvollziehen zu können; er liebe seine Tochter und auch seine Söhne. Er streichle auch manchmal den Rücken seiner Söhne. Die Straf- und Zivilklägerin komme manchmal auch zu ihm und schlage ihn aus Spass auf seine Seite. Sie sei für ihn immer noch ein Kind. Manchmal lege er sie auf seinen Rücken oder auf seine Schultern. Er spiele gerne mit allen seinen Kindern. Letztens habe ihm seine Frau gesagt, dass die Straf- und Zivilklägerin jetzt gross sei und er ein wenig aufpassen solle (pag. 42 Z. 147-166).