Der Straf- und Zivilklägerin sei es nicht so gut gegangen, und M.________ habe erzählt, ihre Freundin habe das Gefühl, eine schlechte Tochter zu sein, da ihr Vater ihr neue Turnschuhe gekauft habe und sie ihn «verrate» (pag. 140; pag.129 Z. 128 ff.). Auch dies ist eine bemerkenswerte Aussage, welche kaum erfinderisch ist und die Zerrissenheit der Straf- und Zivilklägerin gut aufzeigt. Insgesamt wirken die Aussagen von N.________ differenziert, reflektiert und glaubhaft. Sie stützen jene der Straf- und Zivilklägerin. 11.1.4 Aussageverhalten und zentrale Aussagen von O.________ Mit der Schulsozialarbeiterin O.__