Dieses ambivalente Gefühl ist gut nachvollziehbar und wirkt authentisch. Es zeigt aber auch, dass sich die Straf- und Zivilklägerin durchaus bewusst war, dass ihre Worte für den Vater Konsequenzen haben würden, und sie gleichwohl äusserte. Es stellt sich die Frage, weshalb sie dies getan haben sollte, wenn gar nichts vorgefallen wäre. Ein paar Tage später, am 5. März 2021, habe N.________ nochmals mit den beiden Mädchen gesprochen und die Straf- und Zivilklägerin gefragt, wie es ihr gehe. Der Straf- und Zivilklägerin sei es nicht so gut gegangen, und M.