24 Straf- und Zivilklägerin bestätigen lassen (pag. 132 f. Z. 299 ff.). Er sei kein Profi, habe aber versucht, die Fragen möglichst offen zu stellen und die Straf- und Zivilklägerin nicht in eine Richtung zu drängen (pag. 137 Z. 525 ff.). N.________ machte sich nach dem Gespräch Notizen dazu, die er an seiner Befragung auch abgab (pag. 133 f. Z. 347 ff.; pag. 139-141). All dies zeigt, dass er sich während des Gesprächs vom 1. März 2021 durchaus bewusst war, welche Rolle er dabei hatte und wie er sich zu verhalten hatte.