__ sprachen sie demgegenüber über den kürzlich erfolgten Sexualkundeunterricht (dass es irgendwie «grusig» sei, welche Mitschüler das Thema aber gern hätten). Die Straf- und Zivilklägerin habe dann von ihrem Vater zu erzählen angefangen. Dass die beiden Mädchen unterschiedliche «Aufhänger» für die Schilderung der Übergriffe durch die Straf- und Zivilklägerin schilderten, mag zunächst seltsam anmuten. Immerhin aber erscheinen beide Versionen nachvollziehbar für das anschliessende Gespräch. Sie brauchen sich zudem nicht zwingend zu widersprechen; gut vorstellbar ist auch, dass beides Thema war, M.____