Unterschiedlich wird von beiden geschildert, wie sie dann auf die fraglichen Vorfälle zu sprechen kamen. Gemäss der Straf- und Zivilklägerin erzählte M.________ ihr vom Streit ihrer Eltern und dass sie nicht wolle, dass ihr Vater von zu Hause ausziehe, sowie dass ihre Mutter sie schlage. Sie (die Straf- und Zivilklägerin) habe dann Vertrauen gefasst und M.________ erzählt, dass sie auch geschlagen werde, und dass sie von ihrem Vater angefasst werde. Gemäss M.________ sprachen sie demgegenüber über den kürzlich erfolgten Sexualkundeunterricht (dass es irgendwie «grusig» sei, welche Mitschüler das Thema aber gern hätten).