_ spricht sodann weiter, dass sie ohne Umschweife und von sich aus erklärte, ihrer besten Freundin zunächst nicht geglaubt zu haben; erst, als diese immer ernster geworden sei, habe sie ihr geglaubt (pag. 125, ab 14:20 Uhr). Sowohl M.________ als auch die Straf- und Zivilklägerin erklärten, dass das fragliche Gespräch zwischen ihnen ungeplant zustande kam, nämlich als die Straf- und Zivil-klägerin M.________, welche Bauchschmerzen hatte, nach draussen vors Schulzim-mer begleitete, um sie zu unterstützen. Unterschiedlich wird von beiden geschildert, wie sie dann auf die fraglichen Vorfälle zu sprechen kamen.