11.1.2 Aussageverhalten und zentrale Aussagen von M.________ M.________, die beste Freundin der Straf- und Zivilklägerin, wirkte in ihrer Videobefragung sehr authentisch und relativ locker, wobei sie altersentsprechend leicht gehemmt erschien, wenn sie beispielsweise Genitalien benannte. Sie sagte jeweils klar, wenn sie etwas nicht wusste oder sich nicht mehr ganz sicher war. So antwortete sie etwa auf die Frage, ob die Straf- und Zivilklägerin jeweils über oder unter den Kleidern bei den Brüsten angefasst werde, das wisse sie (M.________) nicht, das habe die Straf- und Zivilklägerin ihr nicht gesagt (pag. 125, ab 14:25 Uhr).