sie hätten umgestellt und ein neues Sofa. Hierauf zeichnete sie die Einrichtung des Wohnzimmers beim anderen Vorfall. Diese räumlichzeitliche Verknüpfung spricht klarerweise ebenfalls für Selbsterlebtes. Eine solche Aussage wäre bei einem Erfinden nicht zu erwarten. Auch schilderte die Straf- und Zivilklägerin Interaktionen mit dem Beschuldigten und benannte eigene Gefühle und Gedanken (sie fühle sich dann so abgefuckt; es sehe so richtig falsch aus und sie denke sich halt so what the fuck; es sei für sie ekelhaft gewesen, so hä, wer mache das schon; sie habe sich schlimm gefühlt, als er dies gemacht habe; sie ha-