Auch sprach die Straf- und Zivilklägerin in ihren eigenen Worten (vgl. etwa ihre Erklärung von Sex). Die vielen angefügten Floskeln «oder so»/«und so» und «glaube ich» dürften auf den damals nicht allzu grossen Wortschatz der Straf- und Zivilklägerin zurückzuführen sein. Bemerkenswert ist weiter, dass sie bei der Beschreibung zweier verschiedener Vorfälle im Wohnzimmer erklärte, sie könne die soeben geschilderte Situation nicht auf der Skizze des Wohnzimmers, die sie bereits für den anderen Vorfall angefertigt hatte, darstellen, da die Einrichtung bei den beiden Vorkommnissen unterschiedlich gewesen sei; sie hätten umgestellt und ein neues Sofa.