Und obwohl sie offenbar solche weiteren Berührungen beim Massieren befürchtete, kam es gemäss ihren Aussagen nie dazu. Des Weiteren schilderte sie ausgefallene und schwerlich zu erfindende Details. So etwa, dass ihr Vater ihr beim Eis essen gesagt habe, «leck meins auch» bzw. «lutsch mal meins». Oder auch ihre Beschreibung der Reaktion des Vaters, wenn sie ihn bitte, mit dem Massieren aufzuhören: Er tue dann so, als ob er sie noch nie angefasst hätte. Sodann deuten die zu ihren Schilderungen passenden Gesten auf Selbsterlebtes hin. Auch sprach die Straf- und Zivilklägerin in ihren eigenen Worten (vgl. etwa ihre Erklärung von Sex).