Sie war, wie man den Videoeinvernahmen, v.a. der ersten, entnehmen kann, zum Teil gehemmt und insgesamt ziemlich zurückhaltend, was auch viele Nachfragen nötig machte. Dies wirkte indes persönlichkeitsadäquat und dürfte mitunter auch den schambehafteten Themen, über die gesprochen wurde, und der für sie äusserst ungewohnten Befragungssituation geschuldet gewesen sein. Gleichzeitig wirkte die Straf- und Zivilklägerin aber auch rege und orientiert. Zudem war sie aufgeklärt; in der Schule hatten sie gerade Sexualkundeunterricht, und sie hatte gemäss eigenen Angaben und jenen ihrer Mutter auch mit dieser über dieses Thema gesprochen.