Es sei ihr nur um ihre Sicherheit gegangen. Weil er dann aber gelogen und sie als Lügnerin dargestellt habe, finde sie es fair, dass er eine Strafe bekommen soll (pag. 910 Z. 26 ff.). Erste Würdigung des Aussageverhaltens der Straf- und Zivilklägerin durch die Kammer Die Straf- und Zivilklägerin war im Zeitpunkt der polizeilichen Einvernahmen gut 13¼ Jahre alt. Sie war, wie man den Videoeinvernahmen, v.a. der ersten, entnehmen kann, zum Teil gehemmt und insgesamt ziemlich zurückhaltend, was auch viele Nachfragen nötig machte.