Wenn er nicht mehr zu Hause wohnen würde, würde sie nach einer gewissen Zeit gerne nach Hause zu ihrer Mutter und ihren Brüdern gehen (pag. 909 Z. 15 ff.; pag. 913 Z. 27 ff.). Weiter führte die Straf- und Zivilklägerin aus, als sie vom Freispruch ihres Vaters durch die Vorinstanz erfahren habe, sei sie komplett ausgerastet. Sie habe es nicht fair gefunden, dass er freigesprochen worden sei, obwohl er dies gemacht habe. Sie wolle Gerechtigkeit; deshalb habe sie das Urteil weitergezogen (pag. 909 Z. 1 ff.). Auch erklärte sie, sie habe damals nicht einmal gewollt, dass ihr Vater bestraft werde. Es sei ihr nur um ihre Sicherheit gegangen.