20 Oberschenkels gewesen sei, habe er ihren Kopf gegen sein Geschlechtsteil gedrückt (pag. 912 Z. 14 ff.). Weiter wurde sie gefragt, weshalb sie in der ersten Einvernahme mehrmals die Frage verneint habe, ob ihr Vater sie unter den Kleidern an der Scheide angefasst habe, dann aber in der zweiten Einvernahme von einem solchen Vorfall erzählt habe. Hierauf antwortete die Straf- und Zivilklägerin, sie könne sich nicht mehr ganz genau an die Einvernahme erinnern; es sei schon lange her. Aber sie habe damals gefühlt, dass es auf einmal einfach zu viel gewesen sei.