Und manche Dinge kann, ja also, ich kann’s halt nicht so gut erklären. Also ja, weil ich das meiste vergessen habe.» Auf Frage bestätigte sie, dass das, was sie heute erzählt habe, so gewesen sei (pag. 37, ab 15:19 Uhr). Die Vorinstanz hat auf eine Einvernahme der Straf- und Zivilklägerin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung verzichtet, nachdem diese eine schwere psychische Belastung im Falle einer erneuten Einvernahme geltend gemacht hatte und den übrigen Parteien das rechtliche Gehör hierzu gewährt worden war. Auch wurde die Straf- und Zivilklägerin antragsgemäss von der Teilnahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung dispensiert (vgl. pag.