Weiter wurde sie gefragt, ob sie das bei der letzten Befragung erwähnte Hin- und Herbewegen der Zunge des Vaters noch genauer erklären oder zeigen könne, sagte die Straf- und Zivilklägerin, er habe «es» rausgestreckt und hin und her bewegt; sie zeigte dies dann auch entsprechend vor, wobei ihr dies augenscheinlich peinlich war (pag. 37, ab 15:06 Uhr). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwalt B.________ wurde thematisiert, was der Auslöser dafür gewesen sei, dass sie ihrer Freundin erst Anfangs März alles erzählt habe. Sie erklärte, ihre Freundin habe ihr auch erst von Problemen zu Hause er-