Auf Frage, weshalb sie diese beiden Sachen beim ersten Mal nicht gesagt habe, sagte die Straf- und Zivilklägerin, es sei ihr da nicht eingefallen. Gefragt, weshalb es ihr wieder in den Sinn gekommen sei, erklärte sie, in der Wohngruppe habe sie sehr oft Langeweile. Am Abend schlafe sie erst nach zwei Stunden ein, und da denke sie halt viel nach. Also über ihr ganzes Leben oder so. Da sei es ihr auf einmal so eingefallen (pag. 37, ab 14:48 Uhr). Die Frage, ob sie mit ihrem Vater über die Vorfälle gesprochen habe, verneinte sie. Gefragt, ob sie ihm einmal gesagt habe, dass sie das nicht wolle oder so, hielt sie fest: