Sie wisse nicht mehr, wann dies gewesen sei oder wie alt sie gewesen sei; auch nicht, welcher der beiden Vorfälle zuerst gewesen sei. Sie glaube, der zweite Vorfall sei auch in der 4. Klasse passiert. Sie habe auch dies der Mutter nicht erzählt. Sie glaube, als sie ihrer Mutter vom Kitzeln und Anfassen erzählt habe, seien die beiden Vorfälle noch gar nicht passiert gewesen. Beide Vorfälle seien nur einmal passiert (pag. 37, ab 14:36 Uhr). Auf Frage, weshalb sie diese beiden Sachen beim ersten Mal nicht gesagt habe, sagte die Straf- und Zivilklägerin, es sei ihr da nicht eingefallen.