Sie habe ihrer Mutter nur erzählt, dass er sie angefasst habe, also bei den Brüsten und hier unten (wobei sie auf den Schoss zeigte), als er sie gekitzelt habe. Was sie jetzt erzählt habe, habe sie ihr nicht erzählt. Gefragt, weshalb nicht, meinte sie, es sei ihr glaublich nicht eingefallen (pag. 37, ab 14:34 Uhr). Zum zweiten noch nicht geschilderten Vorfall führte die Straf- und Zivilklägerin aus, sie und ihr Vater hätten aus Spass gekämpft, im Schlafzimmer der Eltern, auf dem Bett. Dann sei er, keine Ahnung, einmal so auf sie gelegen und habe ihr dann gesagt: «Fass es an» oder so. Also, er habe sie gezwungen. Auf Nachfragen gab sie an, er habe sie aufs Bett geschubst.