17 müssen (pag. 37, ab 14:15:45 Uhr). Aufgefordert, das mit dem Anfassen der Scheide unter den Kleidern näher auszuführen, erklärte die Straf- und Zivilklägerin, sie sei im Zimmer am Liegen gewesen. Dann sei ihr Vater in ihr Zimmer reingekommen und habe sich zu ihr hingelegt. Er sei mit seiner Hand unter ihre Kleider gegangen, «bei Scheide». Dann habe er dort so angefasst. Er habe mit seiner Hand so Kreisbewegungen gemacht oder so. Sie habe ihm dann gesagt, er solle aufhören, und sie habe glaublich seine Hand genommen und weggetan.