26, ab 10:49:50 Uhr). Auf weitere Ergänzungsfrage, ob sie nochmals erzählen könne, wie das Anfassen bei der Scheide gegangen sei, antwortete die Straf- und Zivilklägerin, sie wisse, er habe. Aber die Geschichte, was da alles passiert sei, wisse sie nicht mehr. Auf Fragen gab sie an, das sei glaublich in ihrem Zimmer oder im Wohnzimmer gewesen. Sie wisse nicht mehr, wie es dazu gekommen sei (pag. 26, ab 10:52 Uhr). Im Anschluss an diese Befragung vom 10. März 2021 wurde die Straf- und Zivilklägerin in einer Wohngemeinschaft der Institution P.________ fremdplatziert.