Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwältin D.________, wie sie sich nach dem Gespräch mit der Mutter gefühlt habe, als sie ihr davon erzählt habe und diese ihr nicht geglaubt habe, antwortete die Straf- und Zivilklägerin, sie sei einerseits glücklich gewesen, dass sie es ihr erzählt habe. Aber es habe sie (die Mutter) nicht gejuckt. Sie (die Straf- und Zivilklägerin) habe gedacht, ihre Mutter mache etwas dagegen, und das habe diese nicht. Sie habe sich gefühlt, als sei sie ihrer Mutter egal, als würde niemand ihr glauben (pag. 26, ab 10:49:50 Uhr).