Gefragt, warum er das gemacht habe, meinte die Straf- und Zivilklägerin, sie habe mal ein Eis gegessen und er habe gesagt: «Lutsch mal meins.»; er habe damit seinen Schwanz gemeint. Das (Kopf auf Penis drücken) sei so 5 Sekunden gegangen und mit den Kleidern gewesen (pag. 26, ab 10:38 Uhr). Die Frage, ob sie oder ihr Vater mal etwas ausgezogen hätten, verneinte die Straf- und Zivilklägerin; sie seien immer angezogen gewesen (pag. 26, ab 10:39:40 Uhr). Auf Ergänzungsfrage von Rechtsanwältin D.__