16 ge, ob sie den Vater auch mal angefasst habe oder ob er mal gesagt habe, sie solle ihn auch anfassen, meinte die Straf- und Zivilklägerin, er habe mal ihre Hand genommen und diese bei ihm «hingemacht», bei seinem Schwanz. Das sei glaublich beim Kitzeln gewesen. Und beim Kitzeln sei ihr Kopf bei seinem Bauch gewesen, und er habe sie am Bauch gekitzelt und dann einfach so ihren Kopf runtergedrückt bei seinem Schwanz (pag. 26, ab 10:29 Uhr). Gefragt, warum er das gemacht habe, meinte die Straf- und Zivilklägerin, sie habe mal ein Eis gegessen und er habe gesagt: «Lutsch mal meins.»;