Er sei aufgestanden und in die Küche gegangen, um Essen zu holen. Er habe sein Handy laufen lassen und sie habe es dann halt gesehen. Es sei glaublich nur einmal gewesen. Sie habe sich gefragt, weshalb er das schaue. Sie verneinte die Frage, ob er ihr das Handy bzw. den Film mal gezeigt habe (pag. 26, ab 10:02 Uhr). Auf Frage, ob es Dinge der Eltern gegeben habe, die ihr weh getan hätten, fragte die Straf- und Zivilklägerin: «Meinen Sie schlagen?», und als die Befragerin bejahte: «Muss ich das sagen?». Als sie klein gewesen sei, sei sie schon geschlagen worden. Das sei nicht so schlimm gewesen. Etwa, wenn sie nicht brav gewesen sei. Heutzutage würden die Eltern nicht mehr so oft schlagen.