26, ab 09:26 Uhr). Auf Nachfrage, ob sie sich nicht erinnere, oder ob sie es nicht sagen wolle, erklärte sie, sie erinnere sich nicht. Die Frage, ob er sie bei der Scheide angefasst habe, beantwortete die Straf- und Zivilklägerin mit: «Ich glaube schon, also ja. Ich kann mich einfach nicht erinnern, wann es passiert ist. Aber er hat.», (pag. 26, ab 09:30 Uhr). Auf Frage erklärte sie, das sei über (und nicht unter) den Kleidern gewesen (pag. 26, ab 09:31 Uhr). Die Straf- und Zivilklägerin sprach dann davon, dass ihr Vater nachts in ihr Zimmer komme und schaue, ob sie schlafe. Sie denke, ob er sie vergewaltigen wolle.