die Straf- und Zivilklägerin wirkte gegen Ende etwas «erschlagen». Ihr Deutsch war verständlich, der Wortschatz zu diesem Zeitpunkt aber offensichtlich noch etwas eingeschränkt. Das Schweizerdeutsch der Befragerin verstand sie jedoch sehr gut, wie aus den ersten Minuten der Befragung über Allgemeines, Hobbies etc. klar wird und was von der Straf- und Zivilklägerin auch bestätigt wurde. Sie erzählte von sich aus, dass ihr Vater sie «anfassen tut und so». Ihr Vater fasse sie «hier» an, wobei sie auf ihren Brustbereich zeigte. Sie führte sodann aus, manchmal kitzle ihr Vater sie. Er kitzle sie normal, wenn die Mutter dabei sei.