Wesentliche Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in ihren förmlichen Befragungen In dieser ersten polizeilichen Einvernahme (Videobefragung) wirkte die – damals 13 ¼ Jahre alte – Straf- und Zivilklägerin recht verhalten und zurückhaltend und teils gehemmt, aber gleichzeitig rege und orientiert. Sie erzählte von sich aus eher wenig, und die Befragerin musste relativ viel nachfragen, wobei sie offen fragte und teils sehr lange – aus Sicht der Straf- und Zivilklägerin wohl unangenehm lange – wartete, bis sie die nächste Frage stellte. Die Befragung dauerte mit knapp 2 Stunden auch verhältnismässig lang; die Straf- und Zivilklägerin wirkte gegen Ende etwas «erschlagen».