7 und pag. 189 ff.). Auch wurde eine erste parteiöffentliche polizeiliche Videobefragung der Straf- und Zivilklägerin am 10. März 2021 aufgegleist. Die Straf- und Zivilklägerin wurde an diesem Tag, ohne dass es ihr vorangekündigt worden war, direkt vom Unterricht von O.________ abgeholt und von dieser und Rechtsanwältin D.________ zur Polizei begleitet (vgl. pag. 129 Z. 142 ff; pag. 145 Z. 89; pag. 7; pag. 913 Z. 5 ff.). Wesentliche Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in ihren förmlichen Befragungen