_ sagte später aus, der Straf- und Zivilklägerin zunächst nicht geglaubt zu haben. Diese sei aber immer ernster geworden und sie, M.________, habe der Straf- und Zivilklägerin dann geglaubt und ihr gesagt, der Lehrer müsse informiert werden. Die Straf- und Zivilklägerin habe dies nicht gewollt, weil sie nicht gewollt habe, dass ihr Vater bestraft werde. Dann habe M.________ sie gefragt, ob dies denn so weitergehen solle, was die Straf- und Zivilklägerin verneint habe und hierauf einverstanden gewesen sei, dass der Lehrer orientiert werde (mehr hierzu unten, Ziff. II.11.1.2.).