Da der Entstehungsgeschichte ihrer Aussagen im Rahmen der Beweiswürdigung nicht unwesentliche Bedeutung zukommt, wird nachfolgend zunächst in chronologischer Reihenfolge in aller Kürze zusammengefasst, was die Straf- und Zivilklägerin diesen angesprochenen Drittpersonen – gemäss insoweit übereinstimmender Aussagen der Drittpersonen und der Strafund Zivilklägerin – gesagt hat. Anschliessend werden die wesentlichen Aussagen der Straf- und Zivilklägerin in deren förmlichen Einvernahmen nachgezeichnet. Bei all dem wird jeweils der Gang der Dinge vor und während des Verfahrens aufgezeigt.