Vor ihren förmlichen Befragungen im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens hat sich die Straf- und Zivilklägerin gegenüber anderen Personen betreffend Übergriffe durch ihren Vater geäussert. Da der Entstehungsgeschichte ihrer Aussagen im Rahmen der Beweiswürdigung nicht unwesentliche Bedeutung zukommt, wird nachfolgend zunächst in chronologischer Reihenfolge in aller Kürze zusammengefasst, was die Straf- und Zivilklägerin diesen angesprochenen Drittpersonen – gemäss insoweit übereinstimmender Aussagen der Drittpersonen und der Strafund Zivilklägerin – gesagt hat.