__ eingereichten Verlaufsbericht der Beiständin der Straf- und Zivilklägerin vom 31. Januar 2023 (pag. 520 ff.). Der Kammer liegen zusätzlich ein Therapiebericht der behandelnden Psychiaterin der Straf- und Zivilklägerin vom 9. Januar 2025 (pag. 919) sowie die oberinstanzlichen Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sowie des Beschuldigten vor (pag. 907 ff. und pag. 915). Auf eine Zusammenfassung sämtlicher Beweismittel wird verzichtet. Soweit für die Beweiswürdigung relevant, wird an den entsprechenden Stellen auf die einzelnen Beweismittel eingegangen.