Während der Beschuldigte mit seiner Tochter C.________ in Anwesenheit seiner Ehefrau öfters «Kitzelspiele» machte, indem er mit seiner Tochter spielerisch kämpfte und sie auskitzelte, was die Tochter jeweils auch freiwillig mitmachte und lustig fand, hat er regelmässig, wenn er mit seiner Tochter alleine war, meistens an den Wochenenden, diese auch ausgekitzelt und seine Tochter dabei jeweils absichtlich über ihren Kleidern an den Brüsten, evtl. vereinzelt auch zwischen den Beinen, angefasst und sie dort ausgegriffen.