I.1.3 zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Zeitraum von ca. 25. November 2017 - ca. Anfang Juli 2019, wie folgt: Der Beschuldigte «kämpfte» mit seiner damals 10 oder 11 Jahre alten Tochter C.________ spielerisch im Elternschlafzimmer. Dabei stiess er C.________ zuerst auf das Bett, legte sich