3. Herrn A.________ sei eine Genugtuung i.S.v. Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse gemäss Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28.2.2023 auszurichten. 4. Es seien die weiteren nötigen Verfügungen zu erlassen.