1. Gegenüber A.________ sei ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot zu verhängen (Art. 67 Abs. 3 StPO). 2. Es sei über die Aufbewahrung bzw. Löschung der erhobenen erkennungsdienstlichen Daten zu verfügen. 3. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (Einreiseund Aufenthaltsverweigerung) anzuordnen. 4. Die Honorare des amtlichen Verteidigers und der amtlichen Vertreterin der Privatklägerin seien gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).