A.________ sei in Anwendung von Art. 40, 42, 44, 47, 49 Abs. 1, 50, 187 Ziff. 1 StGB, Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: