Weiter hatte sie den Ausschluss der Öffentlichkeit (Publikum und Presse) beantragt (pag. 809). Die Anträge auf Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten sowie auf Dispensation der Straf- und Zivilklägerin von der persönlichen Teilnahme an der Hauptverhandlung mit Ausnahme der eigenen Befragung wurden mit Verfügung vom 25. April 2024 gutgeheissen. In derselben Verfügung wurde auch der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit insoweit gutgeheissen, als das Publikum von der ganzen Verhandlung ausgeschlossen wurde. Ein allfälliger Beschluss über den