3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Über den Beschuldigten wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 30. Dezember 2024 [pag. 893 ff.]) und ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (beide datierend vom 30. Dezember 2024 [pag. 897 ff.]) eingeholt. An der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte und – auf deren expliziten Antrag (vgl. pag. 809 und 865) – die Straf- und Zivilklägerin erneut befragt (pag.