1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Anwalt im vorliegenden Verfahren wird abgewiesen. Für den Entscheid über dieses Gesuch werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Für das vor- und oberinstanzliche Beschwerdeverfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Berufungsführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste