Der E-Mail der J.________ an die BVD vom 16. April 2024 ist zu entnehmen, dass stundenweise Stationszeiten und deren Ausbau geplant seien, in denen sich der Beschwerdeführer mit adäquatem, hausordnungskonformem Verhalten präsentieren müsse, damit die Isolation aufgehoben werden könne (amtliche Akten BVD, pag. 1140). 21.5.3 Fortschritte wurden dem Beschwerdeführer folglich nur insoweit attestiert, als es dank der inzwischen etablierten antipsychotischen Depotmedikation in der Klinik C.________ zu keinen physischen Gewaltereignissen gekommen ist.