Weiter geht aus den Akten hervor, dass der Beschwerdeführer am 14. und 15. April 2024 L-Polamidon eines Mitpatienten konsumiert habe. Aufgrund der Rückfälle sowie des nicht absprachefähigen Verhaltens des Beschwerdeführers in den Wochen davor, sei er als Disziplinarmassnahme und zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung auf der Station im Sicherheitszimmer isoliert worden (amtliche Akten BVD, pag. 1140). Der E-Mail der J.______