In der Folge wurde am 9. Juli 2024 u.a. verfügt, dass der Beschwerdeführer keine Geschenke oder Ähnliches mehr empfangen darf. Als Begründung wurde festgehalten, es bestehe der Verdacht, dass der Beschwerdeführer weiterhin versuchen werde, Drogen auf die Station zu bringen (amtliche Akten BVD, 1151 inkl. Rückseite). 21.5.2 Weiter geht aus den Akten hervor, dass der Beschwerdeführer am 14. und 15. April 2024 L-Polamidon eines Mitpatienten konsumiert habe.