Es sei in der Folge vom 27. März bis am 27. Mai 2024 ein Besuchsverbot verfügt worden. Am 7. Juli 2024 habe der Beschwerdeführer erneut Besuch erhalten, welcher zu Schwierigkeiten geführt habe (u.a. seien dem Beschwerdeführer 12 Kilogramm Lebensmittel mitgebracht worden, welche kaum zu kontrollieren gewesen seien und das erlaubte Gewicht überschritten hätten). In der Folge wurde am 9. Juli 2024 u.a. verfügt, dass der Beschwerdeführer keine Geschenke oder Ähnliches mehr empfangen darf.