Insbesondere die Tatsache, dass der Beschwerdeführer viel Energie darauf verwendet habe, selbst Drogen auf die Station einzubringen bzw. einen Mitpatienten zur Weitergabe verordneter Medikamente zu bringen, zeuge von einer anhaltend hohen Abhängigkeitsdynamik und dissozialer Verhaltensbereitschaft. Aufgrund der mangelhaften Verhaltenskontrolle des Beschwerdeführers hätten bisher nur mit Disziplinar- bzw. freiheitsbeschränkenden Massnahmen vorübergehend Verhaltensanpassungen erreicht werden können. Bisher sei es dem Beschwerdeführer nicht gelungen, sich an die Strukturen zu halten (amtliche Akten BVD, pag. 1154).