Der Beschwerdeführer verfüge über keine Krankheitseinsicht und infolgedessen auch nicht über eine intrinsische Adhärenz zur medikamentösen Behandlung. So habe er bereits mehrmals erwähnt, dass er die Medikation gerne absetzen würde oder mit abhängigkeitserzeugenden Medikamenten behandelt werden wolle. Inwieweit mit der Medikation eine relevante und nachhaltige Verbesserung erreicht werden könne, müsse im Verlauf beurteilt werden. Hinsichtlich Substanzkonsum hätten sich die vom Beschwerdeführer bekundeten Abstinenzabsichten angesichts der beiden Konsumereignisse als nicht nachhaltig erwiesen.